1. Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. Nur die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist rechtsverbindlich. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschliesslich der Information.
2. Anbieterin und Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der
Haimat GmbHSeestrasse 9a
6424 Lauerz
Schweiz
(im Folgenden „Haimat GmbH“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“).
Die Haimat GmbH stellt digitale Leistungen, insbesondere Software-as-a-Service-Lösungen im Bereich KI-gestützter Kommunikation, Automatisierung und Sprachinteraktion, zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere die Plattform Haimat.ch sowie die darin angebotenen oder integrierten Systeme und Funktionen, namentlich margrit.ai und ruedi.ai oder individuell wählbarer Namen (gemeinsam oder einzeln nachfolgend „Service“).
Der Service ermöglicht es Kunden insbesondere, KI-gestützte Assistenten einzurichten und zu nutzen, eingehende oder zulässige ausgehende Kommunikationsvorgänge zu verarbeiten, Termine zu koordinieren, Anfragen zu qualifizieren, Daten zu strukturieren, Gesprächsinhalte zu dokumentieren und weitere damit zusammenhängende Funktionen zu nutzen.
Die Bereitstellung erfolgt grundsätzlich als Software-as-a-Service (SaaS). Die Haimat GmbH betreibt dabei die serverseitige Infrastruktur. Für die clientseitige Infrastruktur, die Verbindung zum Internet sowie die technischen Voraussetzungen auf Kundenseite ist der Kunde selbst verantwortlich.
3. Geltung
Die Haimat GmbH schliesst Verträge und erbringt Leistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser AGB, der jeweils gültigen Angebote, Preislisten, Leistungsbeschreibungen sowie allfälliger individueller Vereinbarungen in Text- oder Schriftform.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten diese AGB für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen der Haimat GmbH und dem Kunden, auch wenn bei späteren Vertragsabschlüssen nicht nochmals ausdrücklich darauf verwiesen wird.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder sonstige Vertragsklauseln des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn die Haimat GmbH ihrer Einbeziehung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Solche Bedingungen gelten nur, wenn und soweit die Haimat GmbH deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Haimat GmbH und dem Kunden gehen diesen AGB vor, soweit sie mit diesen in Widerspruch stehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
4. Änderungen der AGB, Leistungen und Preise
Die Haimat GmbH ist berechtigt, diese AGB, Leistungsbeschreibungen, Nutzungsbedingungen sowie Preislisten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, insbesondere aufgrund technischer Weiterentwicklungen, Änderungen des Leistungsangebots, rechtlicher oder regulatorischer Vorgaben, Anpassungen von Marktbedingungen oder Änderungen bei eingesetzten Drittanbietern.
Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innert 14 Tagen ab Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folge wird die Haimat GmbH in der Mitteilung hinweisen.
Widerspricht der Kunde fristgerecht, sind beide Parteien berechtigt, das betroffene Vertragsverhältnis auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ordentlich zu kündigen, sofern eine Fortführung zu den bisherigen Bedingungen für die Haimat GmbH nicht zumutbar ist.
5. Vertragsabschluss
Angebote der Haimat GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag zwischen der Haimat GmbH und dem Kunden kommt insbesondere zustande durch:
- schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots der Haimat GmbH,
- Bestellung des Kunden über eine Website, Plattform oder ein sonstiges Bestellsystem der Haimat GmbH und deren Annahme durch die Haimat GmbH,
- Freischaltung eines Accounts oder Zugangs durch die Haimat GmbH,
- Beginn der Leistungserbringung durch die Haimat GmbH,
- oder durch Nutzung des Services durch den Kunden nach entsprechender Bereitstellung.
Die blosse Bestätigung des Eingangs einer Anfrage oder Bestellung stellt noch keine Annahme dar.
Soweit elektronische Kommunikationsmittel verwendet werden, gelten Erklärungen an Werktagen am Sitz der Haimat GmbH während der üblichen Geschäftszeiten als am selben Tag zugegangen; ausserhalb dieser Zeiten am nächsten Werktag.
6. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich abschliessend aus dem jeweiligen Angebot der Haimat GmbH, den anwendbaren Leistungsbeschreibungen, der Produktdokumentation, allfälligen Servicebeschreibungen sowie aus individuellen Vereinbarungen.
Angaben in Werbematerialien, Präsentationen, Demos, Websites oder allgemeinen Produktinformationen stellen keine verbindliche Beschaffenheitszusage dar, sofern sie nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben wurden.
Die Haimat GmbH ist berechtigt, Art, Umfang, Gestaltung und technische Ausführung des Services im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu ändern, weiterzuentwickeln oder durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, sofern dadurch keine unzumutbare Beeinträchtigung des Kunden entsteht.
Individuelle Anpassungen, Zusatzfunktionen, Integrationen, Beratungsleistungen, Schulungen oder Projektleistungen sind nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
7. Einsatz von Drittanbietern und Drittleistungen
Die Haimat GmbH ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen Drittanbieter, Unterauftragnehmer, Hosting-Provider, Kommunikationsdienstleister, Schnittstellenanbieter, KI-Modelle, Softwarebibliotheken und sonstige technische oder organisatorische Hilfsmittel einzusetzen.
Soweit bestimmte Drittleistungen oder Drittprodukte ausdrücklich Vertragsbestandteil sind, beschränkt sich die Leistungspflicht der Haimat GmbH im Hinblick auf diese Drittleistungen auf deren sorgfältige Auswahl, Einbindung, Koordination und Bereitstellung im vertraglich vorgesehenen Rahmen. Eine eigene Gewähr für Leistungen Dritter übernimmt die Haimat GmbH nur, soweit dies ausdrücklich zugesichert wurde.
Sofern der Kunde selbst Systeme, Daten, Schnittstellen, Telefonnummern, Inhalte, Dienste oder sonstige Leistungen Dritter integriert oder einbinden lässt, ist die Haimat GmbH hierfür lediglich im vertraglich ausdrücklich vereinbarten Umfang verantwortlich.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, der Haimat GmbH rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen, Zugänge, Entscheidungen und sonstigen Mitwirkungen zur Verfügung zu stellen, die für die vertragsgemässe Leistungserbringung erforderlich sind.
Der Kunde hat insbesondere:
- einen zuständigen Ansprechpartner zu benennen,
- sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Informationen auf Richtigkeit, Rechtmässigkeit und Eignung zu prüfen,
- die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung des Services sicherzustellen,
- gesetzliche Informations-, Einwilligungs-, Dokumentations- und Prüfpflichten im eigenen Verantwortungsbereich einzuhalten,
- und die von der Haimat GmbH mitgeteilten Systemvoraussetzungen und Nutzungsvorgaben zu beachten.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder mangelhaft nach, ist die Haimat GmbH berechtigt, Leistungen auszusetzen, Termine und Fristen angemessen zu verschieben sowie den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
Der Kunde haftet gegenüber der Haimat GmbH für Schäden, Mehrkosten und Nachteile, die aus unrichtigen, unvollständigen, verspäteten oder rechtswidrigen Angaben, Inhalten oder Mitwirkungen des Kunden entstehen.
9. Nutzungsrechte
Sämtliche Rechte an der Software, den Modulen, den Systemen, der Plattform Haimat.ch, an margrit.ai, ruedi.ai, an Quellcodes, Modellen, Datenstrukturen, Dokumentationen, Konfigurationen, Designs, Prozessen und sonstigen Leistungen der Haimat GmbH verbleiben ausschliesslich bei der Haimat GmbH oder ihren Lizenzgebern.
Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die Vertragsdauer beschränktes Recht, den Service im vertraglich vorgesehenen Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Haimat GmbH ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, den Service oder Teile davon zu vervielfältigen, weiterzugeben, zu verkaufen, zu vermieten, Dritten zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zu dekompilieren oder ausserhalb des vertraglich vorgesehenen Zwecks zu verwenden, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.
An individuell für den Kunden entwickelten Zusatzfunktionen, Konfigurationen oder Modulen erhält der Kunde nur die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, verbleiben auch an solchen Leistungen sämtliche Rechte bei der Haimat GmbH.
10. Referenznennung
Die Haimat GmbH ist berechtigt, den Namen, die Firma und das Logo des Kunden sowie eine allgemein gehaltene Beschreibung der erbrachten Leistungen als Referenz für eigene Marketing- und Vertriebszwecke zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen. Nach Eingang des Widerspruchs wird die Haimat GmbH die künftige Referenznutzung innert angemessener Frist einstellen.
11. Support und Kommunikation
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt der Support der Haimat GmbH ausschliesslich schriftlich, insbesondere per E-Mail oder über definierte Supportkanäle der Haimat GmbH.
Die Haimat GmbH kann Hilfeseiten, Dokumentationen, Wissensdatenbanken, Anleitungen und sonstige Self-Service-Angebote bereitstellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese bei allgemeinen Anwendungsfragen vorrangig zu nutzen, soweit dies zumutbar ist.
Schulungen, individuelle Beratung, Prompt-Optimierung, Konfigurationsleistungen, Integrationsunterstützung oder weitergehende Supportleistungen sind nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
12. Wartung, Updates und Weiterentwicklung
Die Haimat GmbH ist berechtigt, regelmässige oder ausserordentliche Wartungsarbeiten, Sicherheitsmassnahmen, Updates, Upgrades, Patches, Anpassungen oder sonstige technische Massnahmen vorzunehmen, soweit dies für den Betrieb, die Sicherheit, die Stabilität oder die Weiterentwicklung des Services erforderlich oder zweckmässig ist.
Soweit möglich, werden geplante Wartungsarbeiten mit wesentlichen Auswirkungen vorgängig angekündigt. Nicht angekündigte Massnahmen bleiben insbesondere in dringenden Fällen, bei Sicherheitsvorfällen, Fehlerbehebungen, Angriffen, Ausfällen oder regulatorischen Anforderungen vorbehalten.
Die Haimat GmbH ist berechtigt, bestehende Funktionen weiterzuentwickeln, anzupassen, zu verändern, zu ersetzen oder einzustellen, sofern dadurch der vertraglich geschuldete Kern des Services nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
Neue Funktionen, Module oder Erweiterungen können von der Haimat GmbH nach eigenem Ermessen kostenlos oder kostenpflichtig angeboten werden.
13. Verfügbarkeit und Service Levels
Die Haimat GmbH ist bemüht, eine hohe Verfügbarkeit des Services sicherzustellen. Soweit nicht ausdrücklich individuell anders vereinbart, schuldet die Haimat GmbH keine jederzeitige und vollständig unterbruchsfreie Verfügbarkeit.
Soweit Hosting-Leistungen geschuldet sind, beträgt die angestrebte Verfügbarkeit des Services 99 % im Jahresmittel. Nicht als Ausfallzeiten gelten insbesondere:
- geplante Wartungsfenster,
- notwendige Sicherheitsmassnahmen,
- Ausfälle ausserhalb des Einflussbereichs der Haimat GmbH,
- Störungen bei Drittanbietern, Telekommunikationsdiensten, Internetprovidern oder Energieversorgern,
- höhere Gewalt,
- sowie Zeiten, in denen der Service infolge von Handlungen oder Unterlassungen des Kunden nicht verfügbar ist.
Im Fall einer erheblichen und von der Haimat GmbH zu vertretenden Unterschreitung einer ausdrücklich vereinbarten Verfügbarkeit besteht ein Anspruch des Kunden ausschliesslich auf eine angemessene Gutschrift, sofern dies schriftlich vereinbart wurde. Weitergehende Ansprüche richten sich nach diesen AGB.
14. Fehlerklassen und Störungsmeldungen
Erkennt der Kunde Fehler, Störungen oder sonstige Beeinträchtigungen, hat er diese der Haimat GmbH unverzüglich in nachvollziehbarer Form zu melden.
Die Meldung soll nach Möglichkeit insbesondere enthalten:
- Beschreibung des Fehlers,
- Zeitpunkt des Auftretens,
- betroffene Funktionen,
- betroffene Geräte, Systeme oder Browser,
- reproduzierbare Schritte,
- sowie nach Möglichkeit Screenshots, Protokolle oder weitere aussagekräftige Informationen.
Die Haimat GmbH ist berechtigt, Fehler nach Schweregrad zu klassifizieren und deren Bearbeitung nach Priorität, Zumutbarkeit, Verfügbarkeit von Informationen und technischen Möglichkeiten vorzunehmen.
Reaktions- oder Behebungsfristen bestehen nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
15. Preise und Vergütung
Alle Preise der Haimat GmbH verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer.
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Preisübersicht, dem gewählten Tarif oder der individuellen Vereinbarung.
Soweit Leistungen pauschal vergütet werden, deckt die Pauschale nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen ab. Nicht enthaltene Zusatzleistungen, Änderungen, Mehraufwände, Drittleistungen oder durch den Kunden verursachte Zusatzaufwände werden gesondert verrechnet.
Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, erfolgt die Verrechnung nach dem tatsächlichen Zeit- und Sachaufwand gemäss den vereinbarten Ansätzen.
Vereinbarte Stundenkontingente, Guthaben, Credits oder ähnliche Leistungsvolumen gelten nur für den jeweils vereinbarten Zeitraum. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende des jeweiligen Zeitraums, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Von der Haimat GmbH verkaufte Credits oder vorausbezahlte Leistungsguthaben verfallen, sofern nicht anders vereinbart, 24 Monate nach Kaufdatum ersatzlos.
Die Haimat GmbH ist berechtigt, bei Dauerschuldverhältnissen oder Verträgen mit automatischer Verlängerung Preise angemessen anzupassen, sofern sich Kostenfaktoren, Marktbedingungen, regulatorische Rahmenbedingungen oder Drittanbieterpreise wesentlich ändern. Solche Anpassungen werden dem Kunden vorgängig mitgeteilt.
16. Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen der Haimat GmbH sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
Bei Online-Buchungen, Self-Service-Produkten, Tarifen oder Bestellungen über digitale Systeme kann die Haimat GmbH Vorauszahlung, Belastung bei Bestellung oder wiederkehrende automatische Abrechnung vorsehen.
Die Haimat GmbH ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise von Vorauszahlung abhängig zu machen.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Haimat GmbH berechtigt:
- Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe zu verlangen,
- Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten in Rechnung zu stellen,
- den Zugang zum Service vorübergehend zu sperren,
- offene und künftige Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung zu erbringen,
- sowie nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist den Vertrag fristlos zu kündigen.
Eine Verrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
17. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Tarif, der Produktbeschreibung oder der individuellen Vereinbarung.
Unbefristete Verträge können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jederzeit ordentlich gekündigt werden.
Befristete Verträge enden ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Soweit eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Verlängerungsperiode, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für die Haimat GmbH insbesondere vor, wenn:
- der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder diese AGB verstösst,
- der Kunde den Service missbräuchlich oder zweckwidrig nutzt,
- der Kunde unbefugten Dritten Zugriff auf den Service gewährt,
- Zahlungsrückstände trotz Mahnung und Nachfrist bestehen,
- der Kunde Rechte Dritter verletzt,
- oder durch die Nutzung des Kunden die Sicherheit, Stabilität oder Integrität des Services gefährdet wird.
Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht des Kunden am Service. Die Haimat GmbH ist berechtigt, Zugänge zu sperren und den Zugriff auf den Service einzustellen.
18. Nutzungseinschränkungen und Verantwortung des Kunden
Der Kunde darf den Service ausschliesslich im Rahmen einer rechtmässigen geschäftlichen Nutzung und in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen, regulatorischen Vorgaben und allfälligen branchenspezifischen Anforderungen einsetzen.
Untersagt sind insbesondere:
- die Nutzung für rechtswidrige, irreführende, missbräuchliche oder unerlaubte Zwecke,
- die Durchführung unzulässiger Werbeanrufe oder unzulässiger Massenkommunikation,
- die Umgehung technischer Schutzmassnahmen,
- die Überlastung, Manipulation oder Gefährdung der Infrastruktur,
- die Nutzung unter Verstoss gegen Datenschutz-, Wettbewerbs-, Fernmelde-, Arbeits- oder Konsumentenschutzrecht,
- sowie jede Nutzung, die geeignet ist, die Haimat GmbH, andere Kunden oder Dritte zu schädigen.
Soweit dem Kunden durch die Haimat GmbH Telefonnummern, Kommunikationskanäle oder technische Identitäten bereitgestellt werden, dürfen diese nur im vereinbarten und rechtlich zulässigen Umfang verwendet werden.
Der Kunde ist allein verantwortlich für sämtliche Inhalte, Daten, Konfigurationen, Prompts, Arbeitsanweisungen, Kontaktlisten, Gesprächslogiken, Automationen und sonstigen Informationen, die durch ihn oder in seinem Auftrag in den Service eingebracht, verarbeitet, erzeugt oder verbreitet werden.
19. Besondere Bestimmungen zur KI-Nutzung
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von der Haimat GmbH bereitgestellten Systeme, insbesondere margrit.ai und ruedi.ai, auf künstlicher Intelligenz, Automatisierung und probabilistischen Modellen beruhen.
KI-generierte Inhalte, Antworten, Klassifizierungen, Zusammenfassungen, Vorschläge, Transkriptionen oder Entscheidungen können unvollständig, fehlerhaft, missverständlich oder im Einzelfall ungeeignet sein. Die Haimat GmbH schuldet keine inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, rechtliche Zulässigkeit oder wirtschaftliche Eignung KI-generierter Ergebnisse, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, die konkrete Nutzung der KI-Systeme eigenverantwortlich zu prüfen und so zu gestalten, dass die einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen eingehalten werden. Dies gilt insbesondere bei sensiblen Prozessen, personenbezogenen Daten, Identitätsprüfungen, Bestellungen, Vertragsabschlüssen, sicherheitsrelevanten Informationen, Auskünften mit Rechtswirkung oder anderen risikobehafteten Anwendungen.
Soweit der Kunde KI-Systeme für sensible oder risikobehaftete Prozesse verwendet, hat er geeignete Kontroll-, Prüf-, Freigabe- und Sicherheitsmechanismen einzubauen, insbesondere Verifikationsabfragen, Mehrfachauthentifizierungen oder menschliche Kontrollschritte, soweit dies geboten ist.
20. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
Die Haimat GmbH bearbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere dem schweizerischen Datenschutzrecht und, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union.
Soweit die Haimat GmbH im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten bearbeitet, handelt die Haimat GmbH als Auftragsbearbeiterin bzw. Auftragsverarbeiterin im datenschutzrechtlich vorgesehenen Umfang.
Gegenstand, Art, Zweck und Umfang der Datenbearbeitung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, dem gewählten Service, der Produktbeschreibung, allfälligen Zusatzvereinbarungen sowie aus den Weisungen des Kunden im Rahmen des vertraglich Zulässigen.
Die Haimat GmbH ist berechtigt, für die Leistungserbringung Unterauftragsbearbeiter bzw. Sub-Auftragsverarbeiter einzusetzen. Der Kunde erteilt hierzu eine allgemeine Genehmigung, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Haimat GmbH wird bei wesentlichen Änderungen im Bereich der Unterauftragsbearbeitung in geeigneter Weise informieren.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung und Bearbeitung personenbezogener Daten über die erforderlichen Rechtsgrundlagen, Informationen, Einwilligungen und Weisungen verfügt.
Weitergehende datenschutzrechtliche Einzelheiten können in einer separaten Auftragsbearbeitungsvereinbarung, einem Data Processing Agreement oder in einer Datenschutzerklärung geregelt werden.
21. Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht allgemein bekannten kaufmännischen, technischen, organisatorischen und sonstigen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur im Rahmen der Vertragsdurchführung zu verwenden.
Als vertraulich gelten insbesondere Informationen über die Softwarearchitektur, Modelle, Konfigurationen, Preisgestaltung, Sicherheitsmassnahmen, Quellcodes, technische Dokumentationen, Kundendaten, Geschäftsprozesse und Strategien.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort, solange und soweit ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
22. Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer sowie während 24 Monaten nach deren Beendigung keine Mitarbeitenden oder wesentliche freie Mitarbeitende der Haimat GmbH direkt und zielgerichtet abzuwerben, sofern nicht vorgängig eine schriftliche Zustimmung der Haimat GmbH vorliegt.
Bei einem schuldhaften Verstoss gegen diese Bestimmung schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe in Höhe eines Bruttojahressalärs der abgeworbenen Person. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; eine bezahlte Konventionalstrafe wird daran angerechnet.
23. Gewährleistung
Die Haimat GmbH erbringt ihre Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gewährleistet die Haimat GmbH nicht, dass der Service jederzeit fehlerfrei, ununterbrochen, für alle Zwecke des Kunden geeignet oder mit sämtlichen Systemen des Kunden kompatibel ist.
Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innert 10 Tagen nach Kenntnis, in nachvollziehbarer Form zu rügen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, gelten die Leistungen als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
Bei rechtzeitig gerügten und von der Haimat GmbH zu vertretenden Mängeln ist die Haimat GmbH nach eigener Wahl zur Nachbesserung, Ersatzleistung oder zur Erbringung einer funktional gleichwertigen Umgehungslösung berechtigt. Erst wenn dies innert angemessener Frist fehlschlägt, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen. Ein Rücktritt ist nur bei schweren, nicht behebbaren Mängeln zulässig und nur, soweit gesetzlich zwingend nicht ausgeschlossen.
24. Haftung
Die Haimat GmbH haftet unbeschränkt nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der Haimat GmbH verursacht wurden, sowie im Umfang zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Haimat GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitergehende Haftung der Haimat GmbH ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Haimat GmbH nicht für:
- indirekte Schäden oder Folgeschäden,
- entgangenen Gewinn,
- entgangene Einsparungen,
- Datenverluste oder Datenbeschädigungen,
- Reputationsschäden,
- mittelbare Vermögensschäden,
- Schäden aus Entscheidungen, die auf KI-generierten Inhalten beruhen,
- Schäden aufgrund von Drittanbietern, Drittsoftware, Telekommunikationsdiensten oder externen Infrastrukturen,
- Schäden infolge fehlerhafter, unvollständiger oder rechtswidriger Inhalte oder Weisungen des Kunden,
- sowie Schäden aufgrund nicht ausreichender Kontroll- oder Sicherheitsmechanismen beim Kunden.
Für kostenlose Leistungen oder Testzugänge ist die Haftung der Haimat GmbH, soweit gesetzlich zulässig, vollständig ausgeschlossen.
Der Kunde stellt die Haimat GmbH auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Nutzung des Services, auf vom Kunden eingebrachten Inhalten, Daten oder Weisungen, auf Rechtsverletzungen oder auf Verstössen gegen Datenschutz-, Wettbewerbs-, Fernmelde-, Marken-, Urheber- oder sonstiges Recht beruhen.
25. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignisse ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs zurückzuführen sind, insbesondere Naturereignisse, Stromausfälle, behördliche Massnahmen, Krieg, Terror, Cyberangriffe, Pandemien, Streiks, Ausfälle von Telekommunikations- oder Hosting-Infrastrukturen oder sonstige Fälle höherer Gewalt.
Für die Dauer eines solchen Ereignisses ruhen die betroffenen Leistungspflichten. Fristen verlängern sich angemessen.
26. Datenherausgabe und Löschung nach Vertragsende
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Haimat GmbH berechtigt, den Zugang des Kunden zum Service zu sperren oder zu löschen.
Soweit gesetzlich zulässig und technisch vorgesehen, kann dem Kunden auf schriftliches Verlangen innert angemessener Frist und gegen angemessene Vergütung eine Herausgabe von Daten in einem üblichen Exportformat ermöglicht werden, sofern dies vereinbart oder möglich ist.
Soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, ist die Haimat GmbH berechtigt, Kundendaten nach Vertragsende und Ablauf allfälliger Übergangsfristen zu löschen.
27. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit mindestens der Textform, soweit nicht zwingend strengere Formvorschriften gelten.
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Haimat GmbH auf Dritte übertragen. Die Haimat GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.
Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslich der Sitz der Haimat GmbH. Die Haimat GmbH ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.